Was wird gefördert?

Die Arbeit und Aktivität eines Orchesters, wie Klangkraft ist mit ständigen Kosten verbunden: Es müssen Noten geliehen oder gekauft, Proben- und Konzerträume gemietet und GEMA-Gebühren gezahlt werden. Das alles – und noch viele weitere Ausgaben – aus den Konzerteinnahmen allein zu finanzieren, ist fast unmöglich. Hier möchte unser Förderverein maßgeblich helfen.

Die Fördergrundsätze und der Förderrahmen sind in der Satzung genau festgelegt: Unsere Einnahmen dürfen nur zur Förderung des Jugendorchesters Duisburg e.V. / Klangkraft verwendet werden. So sind wir auch als gemeinnützig anerkannt worden, Ihre Spenden und Beiträge sind steuerlich abzugsfähig.

Wie wird gefördert?

Auf Antrag des Orchesters entscheidet der Vorstand des Fördervereins zügig über Förderungen. Dabei wird auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Leitungsteam des Orchesters großen Wert gelegt, damit sämtliche Fördermaßnahmen dem Orchester zielgerichtet zu Gute kommen.